Die Versorgung mit Erdgas und Strom ist an vielfältige rechtliche und technische Anforderungen geknüpft, welche Energieversorgungsunternehmen und Kunden gleichermaßen betreffen.
Um Verbrauchern ein transparentes und kostenfreies Verfahren zur Behandlung von Verbraucherbeschwerden zu bieten, wurde am 25. Oktober 2011 die Schlichtungsstelle vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach § 111b EnWG anerkannt.
Aufgabe der Schlichtungsstelle Energie
Die Aufgabe der Schlichtungsstelle Energie ist die außergerichtliche und einvernehmliche Lösung von individuellen Streitfällen zwischen
Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen. Sie soll zur Kundenzufriedenheit beitragen und die Gerichte entlasten.
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren (nach § 111b EnWG) bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt
werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende
Lösung gefunden wurde.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 / 27 57 240 – 0
www.schlichtungsstelle-energie.de
info@schlichtungsstelle-energie.de