SEPA – Der einheitliche bargeldlose europäische Zahlungsverkehr

Seit dem 1. Februar 2014 gibt es mit SEPA (engl. Kurzform für Single Euro Payments Area) einen einheitlichen bargeldlosen europäischen Zahlungsverkehr. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
 

Was bedeutet SEPA für unsere Kunden?
Alle Kunden, die uns Ihre Bankverbindung zur Guthabenerstattung oder zur Abbuchung fälliger Posten mitteilen, müssen IBAN und BIC angeben, damit wir den Zahlungsverkehr ordnungsgemäß abwickeln können.
 

Was sind SEPA-Mandat und Mandatsreferenz?
Das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung. Nach Neuerteilung eines SEPA-Lastschriftmandats bekommt jeder Kunde eine Mandatsreferenz zugeordnet. Diese muss bei jeder Abbuchung in Kombination mit der Gläubiger-Identifikationsnummer angegeben werden.
 

Was ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer?
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers. Diese Nummer wurde für das neue SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt und ist ein verpflichtendes Merkmal im SEPA-Mandat.


Wie setzt sich die IBAN zusammen?
Beispiel für IBAN (International Bank Account Number): Die IBAN ersetzt die bisherige Kontonummer und darf höchstens 34 Stellen betragen

Beispiel für BIC 
(Bank Identification Code):