Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Energieversorgung Inn-Salzach GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Websites:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, die auf der Grundlage von § 12d Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) erlassen wurde.
Die Website der Energieversorgung Inn-Salzach GmbH ist teilweise vereinbar mit der BayDiV. Im Rahmen des BITV-Selbsttests wurde jedoch festgestellt, dass die Websites noch keine vollständige Barrierefreiheit nach den Anforderungen der BITV 2.0 wie auch nach den Kriterien der Stufe AA der WCAG 2.1 gewährleisten.
Die Energieversorgung Inn-Salzach GmbH arbeitet mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung ihrer Websites zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Den Prozess, die Inhalte für alle Nutzergruppen zugänglich zu machen, haben wir schon weit vorangebracht, aber noch nicht abgeschlossen. Wir sind uns der betreffenden Punkte bewusst und bitten noch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss. Hier finden Sie die aktuell noch nicht barrierefreien Inhalte, an denen wir arbeiten:
- PDF-Dateien sind noch nicht vollständig barrierefrei abrufbar
- Anwendungen von Drittanbietern sind noch nicht vollständig barrierefrei bedienbar. Darunter fallen:
- der Tarifberater https://onlineservice.evis.de/portal/order
- das Kundenportale: https://onlineservice.evis.de/portal/login
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren (vgl. Nicht barrierefreie Inhalte) mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere an:
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html