Wechsel des Anbieters
Direkt im Internet => über den Produktrechner, dann Anmeldung oder Telefonische Anfrage => die Vertragsunterlagen werden per Post oder E-Mail an Sie geschickt oder Persönliche Anfrage => Unsere Mitarbeiter im KundenCenter händigen Ihnen gerne die Vertragsunterlagen aus. Wir übernehmen alle Formalitäten. Das heißt: Wir kümmern uns auch um die Abmeldung beim vorherigen Anbieter.
Über den Preisrechner der Energieversorgung Inn-Salzach GmbH im Internet. Gerne berät Sie auch ein Kundenbetreuer, um den für Sie günstigsten Tarif zu finden.
Dies hängt von dem derzeit gültigen Liefervertrag und den damit verbundenen Kündigungsfristen des bisherigen Versorgers ab. Neben dieser Kündigungsfrist sind die gesetzliche Frist für den Versorgerwechsel von rund drei Wochen und eine interne Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen zu berücksichtigen.
Wenn Sie selbst Vertragspartei des bisherigen Energieliefervertrages sind, brauchen Sie Ihren Vermieter im Fall eines Wechsels nicht zu informieren.
Alle Daten, die im Vertrag abgefragt werden, sind für den reibungslosen Wechsel des Versorgers relevant.
Ja. Nach erfolgtem Vertragsabschluss (online oder in Papierform) kann vom 14-tägigen Widerspruchsrecht (schriftlich) Gebrauch gemacht werden.
Nach erfolgreichem Versorgerwechsel erhalten Sie die Bestätigung samt Abschlagsplan – in jedem Fall vor Versorgungsbeginn.
Bei einem Wechsel des Energieanbieters müssen weder der Zähler noch die Leitungen erneuert oder ausgetauscht werden. Alle technischen Installationen stehen weiterhin zur Verfügung.
Sie erhalten vom zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB) die Aufforderung zur Ablesung, in der Regel mittels Ablesekarte. Erhält der VNB keinen Zählerstand von Ihnen, wird er den Zählerstand schätzen. Der VNB meldet der EVIS den Zählerstand zum Versorgungsbeginn.
Nein. Der Wechsel ist für Sie kostenfrei.
Netzentgelte bzw. Netznutzungsentgelte sind Gebühren, die für die Nutzung des Gasnetzes, dessen Wartung, Reparatur und Pflege vom Versorger an den Netzbetreiber gezahlt werden müssen.
Der Netzbetreiber ist für die Aufrechterhaltung des Betriebes sowie für Wartung, Reparatur und Pflege des Gasnetzes verantwortlich. Er ist der Ansprechpartner bei Störungen. Der Versorger übernimmt die Belieferung an Sie und die kaufmännische Abwicklung.
Ja. Bei einem Wechsel von Ihrem jetzigen Versorger zur EVIS besteht kein Risiko einer Versorgungsunterbrechung. Seitens der Versorger besteht eine Versorgungspflicht, die für jeden Kunden gilt. Die Versorgung ist also zu jedem Zeitpunkt gesichert.